FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Gibt es für die Teilnahme am Wettbewerb eine Anmeldegebühr?
Es gibt keine Anmeldegebühr für die Teilnahme am Wettbewerb.
Sind auch Projekte wie Internationale Garten Festivals für den Wettbewerb zugelassen?
Jeder Garten und jede Grünfläche ist teilnahmeberechtigt, unabhängig ihrer Größe.
In unserer Stadt wurde ein zeitlich begrenztes Gartenprojekt errichtet. Können wir dieses Projekt beim Wettbewerb einreichen?
Jeder Garten kann am Wettbewerb teilnehmen.
Darf der Name des Planers/der Planerin oder der Kundin/des Kunden auf Plänen, Bildern oder in Texten vermerkt sein?
Ja, dieser kann vermerkt sein, da der Wettbewerb nicht anonym ist.
Ist es möglich, ein Projekt einzureichen, das sich noch in der Planungsphase befindet und noch nicht fertiggestellt ist, oder muss bereits alles verwirklicht sein?
Leider können keine Projekte am Wettbewerb teilnehmen, die noch nicht gebaut oder fertiggestellt sind. Es können daher nur Projekte eingereicht werden, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre fertig gestellt worden sind.
Muss der Beitrag ein konstruiertes Projekt sein oder werden auch Projektkonzepte angenommen?
Der Beitrag muss ein verwirklichtes, fertiggestelltes Projekt sein.
Wie wird mit Urheberrechten von Plänen, Bildern und Texten umgegangen?
Mit der Teilnahme am Wettbewerb beim European Award for Ecological Gardening bestätigen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auch, dass sie autorisiert sind, die Nutzungsrechte im Rahmen der Urheberrechte der eingereichten Unterlagen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bilder zu gewähren und das eingereichte Projekt veröffentlichen dürfen. Sie erteilen die Erlaubnis für Veröffentlichungen in einer Publikation oder in Medien (Internet, gedruckte Medien, TV und Radio) ebenso wie in anderen Veröffentlichungen in Verbindung mit dem Event, sofern die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, der/die Fotograf/innen und der Ort angegeben sind.
Einsendeschluss ist der 31. Mai: Ist dies das Datum, an dem der Beitrag beim Wettbewerbs-Management Büro eintreffen muss?
Der Einsendeschluss für Teilnahmunterlagen ist der 31. Mai 2021, einlangend. Die Unterlagen müssen auf den Server hochgeladen und bis spätestens 23:59 Uhr CET an das Wettbewerbsmanagement-Büro gesendet werden. Einreichungen sind ausschließlich online unter www.naturimgarten.at/award möglich.
Richtet sich der Wettbewerb nur an Landschaftsarchitekten?
Die Teilnahme steht allen frei. Besonders angesprochen sind Gärtnerinnen und Gärtner, Planerinnen und Planer, Gemeinden & Kommunen, Bildungseinrichtungen und Vereinen aus allen europäischen Nationen. Die Projekte müssen in Europa umgesetzt und innerhalb der vergangenen fünf Jahre fertig gestellt worden sein.
Kann auch eine Studienabschlussarbeit als Projekt eingereicht werden?
Ja, wenn der Studienabschlussarbeit ein bereits realisiertes Projekt zugrunde liegt. Das Projekt muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre fertig gestellt worden sind.
Kann ich ein privates Landschaftsprojekt einreichen, das bereits an einem anderen internationalen Wettbewerb teilgenommen hat?
Es werden keine Projekte disqualifiziert, die bereits bei anderen Wettbewerben eingereicht oder veröffentlicht wurden. Ausgeschlossen werden Projekte, die innerhalb der letzten 4 Jahre mit dem European Award for Ecological Gardening ausgezeichnet wurden.
Muss das Projekt persönlich präsentiert werden?
Sie müssen das Projekt nicht selbst präsentieren, Sie müssen nur Texte, Bilder etc. einreichen (siehe Einreichungsdokument). Da es uns sehr wichtig ist, das europäische Gartennetzwerk zu unterstützen, würden wir uns besonders darüber freuen, Sie persönlich kennen zu lernen. Bei vergangenen Wettbewerben hatten wir viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen hoch interessanten Informationsaustausch möglich gemacht haben.
Fallen durch die Teilnahme am Wettbewerb irgendwelche Kosten für den/die BewerberInnen an? Gibt es eine Teilnahmegebühr beim Wettbewerb? Würden irgendwelche Kosten anfallen, wenn das Projekt für den Wettbewerb nominiert und veröffentlicht wird?
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos, es entstehen Ihnen keine Teilnahmegebühr oder sonstige Kosten für die Nominierung und die Veröffentlichung des Projekts. Kosten, zum Beispiel für Ihre Anwesenheit bei der Preisverleihung, gehen zu Ihren Lasten.
Wie kann ein Gemeinschaftsgarten (Schaugarten oder Spielplatz) von einer Projektgruppe beim Wettbewerb eingereicht werden?
Indem ein Sprecher oder ein Verantwortlicher ernannt wird.
Müssen sich die teilnehmenden Gärten in Deutschland befinden?
Da es sich um einen europaweiten Wettbewerb handelt sind keine Europäischen Länder ausgeschlossen.
Unsere Firma ist in den USA ansässig und möchte gerne ein Projekt außerhalb Europas - aus den USA einreichen - dürfen wir das?
Wenn Ihr Projekt aus Ihrer Sicht inspirierend für die europäische Gartenbranche und -kultur ist, freuen wir uns über Ihre Unterlagen. Da die Wettbewerbsbedingungen aber keine Projekte außerhalb Europas zulassen, können wir es leider nicht in die Wertung aufnehmen. Wir können kein Preisgeld für Projekte außerhalb Europas vergeben. Die Jury kann jedoch über eine Veröffentlichung im Katalog oder unserer Webseite entscheiden.
Für die Zulassung für die Teilnahme am Wettbewerb muss die Lage des Gartens und/oder des Projektes genannt werden - ist es ausreichend den Namen der Region zu nennen?
Natürlich müssen Sie die Adresse nicht auf der Einreichung vermerken, aber für die Präsentation des Gartens wird es interessant sein, wo sich der Garten befindet. Die Nennung der Region ist aber ausreichend.
Ist die Beschreibung des Projekts auf Deutsch erforderlich oder nur optional?
Aufgrund der Jury muss das Projekt zwingend Englisch beschrieben sein. Ein deutscher Text ist optional und nicht zwingend erforderlich.
Soll der Name der Pflanzen auf Englisch verfasst sein oder reicht es aus den botanischen Namen zu verwenden?
Die Pflanzennamen müssen nicht unbedingt auf Englisch wiedergegeben werden, botanische Namen werden verstanden werden.
Was für eine Einreichung ist gewünscht? Können Sie das konkretisieren?
Ihre Einreichung (Text und Bildmaterial) soll die Idee und das Konzept des Gartens der Jury und später den BesucherInnen der Ausstellung präsentieren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass zum Beispiel das Verwenden eines großen, aussagekräftigen Fotos in Kombination mit einigen kleinen Bildern diesem Zweck sehr gut dient.
Welche Größe/Auflösung der Bilder ist für die digital übermittelten Daten erforderlich?
Die Dateien müssen in einer druckfähigen Auflösung von 300 dpi/A4 hochgeladen werden. Bitte vermeiden Sie höhere Auflösungen.
Dürfen auch aussagekräftige Zeichnungen und Skizzen statt Fotos eingereicht werden?
Es können sowohl Fotos, als auch Zeichnungen und Skizzen übermittelt werden. Die Dateien müssen in einer druckfähigen Auflösung von 300 dpi/A4 hochgeladen werden.
Dürfen als mitwirkende Personen auch Unternehmen genannt werden?
Ja, natürlich.
Können die Unterlagen auch mittels eines we-tranfer-Links übermittelt werden?
Nein, die Einreichung erfolgt grundsätzlich via Online-Formular. In Ausnahmefällen ist eine postalische Einreichung oder via we-transfer-Links möglich.