„Natur im Garten“ Gemeinde werden und Bekenntnis zum Biologischen Pflanzenschutz
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So werden Sie „Natur im Garten“ Gemeinde
Aus aktuellen Studien geht hervor, dass sich 85% der NiederösterreicherInnen einen ökologisch gepflegten öffentlichen Grünraum wünschen. Entschließt sich eine Gemeinde für diesen naturnahen Weg der Grünraumpflege, kann sie dies werbewirksam für sich nutzen und sich als umweltbewusste „Natur im Garten“ Gemeinde präsentieren.
Im Vergleich zu herkömmlichen Bepflanzungen benötigt ein auf ökologische Bewirtschaftung ausgelegter Grünraum in der Regel weniger Pflege und kann dadurch in der Unter- und Erhaltung Kosten sparen. Pflanzenvielfalt, dauerhafte Bepflanzungen mit Stauden und Gehölzen, Bodenpflege und die Schaffung natürlicher Nischen können Pflegearbeiten wie Bewässerung, Unkraut jäten oder auch Pflanzenschutzmaßnahmen minimieren.
Kriterien und Bewirtschaftung
Wer „Natur im Garten“ Gemeinde werden möchte, gestaltet und pflegt seine Grünräume nach den Kriterien der Aktion: Die Kernkriterien der Bewegung gelten auch hier:
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf Torf
Ausgebildetes Pflegepersonal ist wichtig in der ökologischen Pflege; Aus- und Weiterbildung dazu ist über „Natur im Garten“ möglich. Selbstverständlich müssen auch Fremdfirmen sämtliche „Natur im Garten“ Kriterien einhalten, sollten diese Gestaltungs- oder Pflegearbeiten für die Gemeinde übernehmen.
Ein Gemeinderatsbeschluss zeigt, dass sich die Gemeinde wirklich verpflichtet, naturnahe und lebenswerte Grünräume zu schaffen. Über die gestalteten Grünräume hinaus achtet eine „Natur im Garten“ Gemeinde selbstverständlich auch auf Naturräume, erhält ökologisch wertvolle Elemente wie Streuobstwiesen und fördert Pflanzen- und Tiervielfalt. Bürgerinnen und Bürger sollen an der Entwicklung der „Natur im Garten“ Projekte beteiligt werden und sie mit Leben erfüllen. Gemeinschaftsgärten beispielsweise oder frei zur Ernte zugängliche Obstbäume und Sträucher ergänzen den ökologisch gepflegten Grünraum wunderbar.
Den Gemeinderatsbeschluss senden Sie bitte an: gartentelefon@naturimgarten.at
Das Bekenntnis zum Biologischen Pflanzenschutz
Eines unserer drei Hauptkriterien ist das Bekenntnis zum Biologischen Pflanzenschutz*. Die Auswirkungen der chemisch-synthetischen Pestizide auf die Umwelt sind weitreichend: Durch Auswaschung und Versickerung gelangen ihre Rückstände in den Boden, in unser Grundwasser, in das Kanalisationssystem bis in unsere Flüsse und somit in unsere Nahrungskette.
Laut Pflanzenschutzmittelgesetz ist die Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden laut Anwendungsbestimmung auf versiegelten Flächen verboten. Deshalb appellieren wir an unsere Gemeinden, mit gutem Beispiel voranzugehen, die Anwendung von Pestiziden besonders auf versiegelten Flächen zu vermeiden und darüber hinaus generell nur biologische Pflanzenschutzmittel zu verwenden.
* Die Unterzeichnenden dieses Bekenntnisses legen fest, dass in ihrer Gemeinde keine Pestizide auf öffentlichen Grünflächen eingesetzt werden, die nicht der EU-Bioverordnung oder dem „Natur im Garten“ Gütesiegel entsprechen.
Gemeinden können das unterschriebene Bekenntnis an das „Natur im Garten“ Telefon übermitteln.