Handwerkerbonus
Geförderte Handwerkerleistungen im Garten- und Landschaftsbau
Der Herbst ist da – und mit ihm die ideale Zeit, den Garten für das kommende Jahr vorzubereiten. Wer jetzt pflanzt, Hecken schneidet oder den Garten winterfest macht, legt den Grundstein für ein blühendes Frühjahr. Doch auch größere Gartenprojekte wie die Neugestaltung von Beeten, die Anlage von Naturpools oder die Begrünung von Fassaden und Dächern können jetzt in Angriff genommen werden. Die „Natur im Garten“ Partnerbetriebe sind hier kompetenter Ansprechpartner und dank des Handwerkerbonus gibt es dafür auch finanzielle Unterstützung.
Der Handwerkerbonus, der bis Ende des Jahres beantragt werden kann, fördert unter anderem Handwerkerleistungen im Garten- und Landschaftsbau. Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit können geltend gemacht werden, das entspricht 20 % der förderbaren Arbeitskosten in einer maximalen Höhe von 10.000 Euro. Besonders lohnenswert: Gefördert werden unter anderem ökologische Gartenprojekte wie Dach- oder Fassadenbegrünung, die Schaffung oder Renovierung von Teichanlagen sowie naturnahe Gartengestaltung, die im Einklang mit der „Natur im Garten“-Philosophie steht. Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von einem schöneren und ökologisch wertvolleren Garten, sondern auch von einer finanziellen Entlastung.
Weitere Infos und Antrag
FAQ´s der WKO zum Handwerkerbonus
Sonderrichtlinie des BM
„Natur im Garten“ Partnerbetriebe als erste Anlaufstelle
Eine Liste unserer Partnerbetriebe deren Arbeitsleistungen unter den Handwerkerbonus fallen, finden Sie hier.