Handwerkerbonus

Geförderte Handwerkerleistungen im Garten- und Landschaftsbau

170 „Natur im Garten“ Partnerbetriebe aus den Bereichen Gartengestaltung, Floristik, Verkauf und Produktion sind nach Qualitätskriterien bezüglich ökologischer und nachhaltiger Gartenpflege und -gestaltung ausgezeichnet und unterstützen Hobbygärtnerinnen und -gärtner bei all ihren Garten- und Grünraumvorhaben. Für viele Gartenprojekte kann dabei finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden: Der Handwerkerbonus fördert etwa die Neugestaltung des Gartens, die Anlage von Naturpools oder die Begrünung von Fassaden und Dächern.

Der Handwerkerbonus, der von 1. März bis Ende des Jahres 2025 beantragt werden kann, fördert unter anderem Handwerkerleistungen im Garten- und Landschaftsbau. Fördermittel von bis zu 1.500,- Euro pro Person und Wohneinheit können geltend gemacht werden, das entspricht 20 % der förderbaren Arbeitskosten in einer maximalen Höhe von 7.500,- Euro. Besonders lohnenswert: Gefördert werden unter anderem ökologische Gartenprojekte wie Dach- oder Fassadenbegrünung, die Schaffung oder Renovierung von Teichanlagen sowie naturnahe Gartengestaltung, die im Einklang mit der „Natur im Garten“-Philosophie steht. Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von einem schöneren und ökologisch wertvolleren Garten, sondern auch von einer finanziellen Entlastung.

Weitere Infos und Antrag
FAQ´s der WKO zum Handwerkerbonus
Sonderrichtlinie des BM

„Natur im Garten“ Partnerbetriebe als erste Anlaufstelle
Eine Liste unserer Partnerbetriebe deren Arbeitsleistungen unter den Handwerkerbonus fallen, finden Sie hier.

„Natur im Garten“ Telefon: +43 (0) 2742 / 74 333