Glyphosatverbot in Gemeinden

(c) M. Benes-Oeller, Natur im Garten

Aufbrauchfrist endete mit 15. Dezember

Am 15. April dieses Jahres wurde ein Teilverbot für Glyphosatanwendungen beschlossen. Das betrifft „Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden“ und den Haus- und Kleingarten.

Dazu zählen unter anderem öffentlich zugängliche Sport- und Freizeitplätze, Schwimmbäder, Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenbetreuung sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Mittel mit diesem Wirkstoff mit Ablauf des 15. Dezember in den oben erwähnten Bereichen nicht mehr verwendet werden dürfen.

Nähere Infos dazu finden Sie unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01380/fname_931031.pdf

In Niederösterreich haben sich bereits 460 von 573 Gemeinden dazu verpflichtet den öffentlichen Grünraum ohne chemisch – synthetische Pestizide (u.a. Glyphosat) zu bewirtschaften.

„Natur im Garten“ unterstützt die Gemeinden mit Beratungen, Infoblättern und Weiterbildungsveranstaltungen auf Ihrem Weg zur Pestizidfreiheit und ökologischer Grünraumbewirtschaftung.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter

https://www.naturimgarten.at/files/content/files/unkrautregulierung.pdf

https://www.naturimgarten.at/files/content/files/weg-herbizidfrei.pdf

Für weitere Fragen den öffentlichen Grünraum betreffend steht Ihnen unser Team vom Grünraumservice unter der Telefonnummer 02742/74 333 oder per Email unter gartentelefon@naturimgarten.at zur Verfügung.

„Natur im Garten“ Telefon: +43 (0) 2742 / 74 333