Das „Natur im Garten“ Gütesiegel
Das „Natur im Garten“ Gütesiegel hält sich an die Kriterien von „Natur im Garten“ und an die Richtlinien der EU-BIO Verordnung 834/2007 bzw. 889/2008 (Anlage 1 und 2).
In der Bio-Landwirtschaft sind manche sinnvolle ökologische Mittel für den Garten- und Grünraumbereich nicht zugelassen. Mit dem „Natur im Garten“ Gütesiegel können auch Präparate ausgezeichnet werden, die nicht für den biologischen Landbau zugelassen sind, wenn sie ausschließlich natürliche, naturidentische oder traditionell verwendete ungiftige Substanzen enthalten. (Berücksichtigung findet hier auch die Grundstoffliste der EU-Pflanzenschutzverordnung.)
Darüber hinaus spricht sich „Natur im Garten“ aus ökologischen Gründen klar gegen Torfverwendung aus.
Genetisch veränderte Organismen (GVO) und Erzeugnisse, die aus oder durch GVO erzeugt werden, sind mit dem ökologischen Produktionskonzept und auch mit der "Natur im Garten" Grundeinstellung nicht vereinbar und werden grundsätzlich abgelehnt.
Das „Natur im Garten“ Gütesiegel hebt sich von der biologischen Landwirtschaft und anderen Gütesiegel ab und repräsentiert die Bedürfnisse des ökologischen und naturnahen Gartens und Grünraums ganzheitlich.
In die Bewertung eines Produkts fließen nicht nur Inhaltsstoffe ein, sondern auch soziale Standards und das Verpackungsmaterial.
Verpackungen
Mit dem Gütesiegel möchten wir die Vermeidung von nicht abbaubarem Kunststoff und Verpackungen fördern. Die Verpackungen müssen frei von halogenierten organischen Materialien sein, einen möglichst hohen Anteil an recyceltem Material enthalten und ein reduzierter Verpackungs-Materialaufwand ist anzustreben. Langfristig möchten wir mit dem Gütesiegel kunststofffrei werden und Abfall vermeiden.
Weiters gilt folgende Abfall-Hierarchie:
- Vermeidung von Kunststoffen und Verpackungen
- Wiederverwendung, Einwegplastik ist zu vermeiden
- Wiederaufbereitung/ Recycling: Verwertungsverfahren anwenden für angefallenes Verpackungsmaterial (Wiederverwendung oder Adaptierung zu anderen Zwecken)
- Andere Verwertung: Verwendetes, unbehandeltes kompostierbares Verpackungsmaterial wird für die Energierückgewinnung, als Ersatzbrennstoff genutzt oder kompostiert. Auch eine direkte Ausbringung auf freien Erdflächen oder rund um die Bepflanzung zur Bodenverbesserung ist zulässig.
- Entsorgung: Wird Kunststoff verwendet, so bevorzugt abbaubares Bio-Plastik. Ausnahmen für die Verwendung von erdölbasiertem Kunststoff gibt es dort, wo die Produktion eindeutig Kunststoff verlangt.
Für eine erfolgreiche Auszeichnung nach „Natur im Garten“ sind Pflanzenschutzmittel dann geeignet, wenn sie dem Anhang II der EU-Bio-Verordnung (EG) 889/2008 entsprechen und in dem Land, in dem die Zertifizierung erteilt wird, zugelassen und registriert sind.
Darüber hinaus ist es möglich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit dem „Natur im Garten“ Gütesiegel auszuzeichnen, wenn sie einen Nutzen für den Naturgarten oder Grünraum haben. Grundvoraussetzung ist hier aber, dass die Wirkstoffe, Synergisten und andere Zusatzstoffe natürlichen oder naturidentischen Ursprungs sind, und dass diese Mittel keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Natur haben. Bienengefährliche Mittel mit Einstufung Spe 8 werden nicht zertifiziert (wie z.B. Mischungen aus den Metaboliten Spinosyn A und Spinosyn D des Bodenbakteriums Saccharopolyspora spinosa), da sich „Natur im Garten“ für die Förderung und Erhaltung von Bestäuberinsekten einsetzt.
Solche Wirkstoffe können z.B. sein:
- natürliche oder naturidentische Fettsäuren (z.B. Essigsäure)
- natürliche Pflanzenöle
- Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Natron)
Für alle weiteren Kriterien diese Kategorie betreffend, klicken Sie bitte hier: https://www.naturimgarten.at/natur-im-garten-guetesiegel.html
Pflanzenhilfs- und Pflanzenstärkungsmittel sind von großer Bedeutung im Naturgarten, helfen sie doch Pflanzen gesund zu halten und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingen zu erhöhen.
Für die Zertifizierung ist die VO (EG) 889/2008 („EU-Bio-Verordnung“) mit Einschränkungen maßgeblich. Einschränkungen ergeben sich aus den Kriterien von „Natur im Garten“. Ebenfalls sollte das Mittel eine sinnvolle Ergänzung für die Gesundhaltung der Pflanzen und des Bodens bieten.
Mögliche Pflanzenhilfs- und Pflanzenstärkungsmittel:
- Stärkungsmittel auf anorganischer Basis SiO2 und Silikate (Gesteinsmehle), CaCO3, Al2O3, NaHCO3 ...
- Stärkungsmittel auf organischer Basis Algenextrakte, Huminsäuren, Pflanzenextrakte, -aufbereitungen und -öle, Wachse, tierische Produkte
- Homöopathika Homöopathische (potenzierte) Form aller unter Punkt 1 und 2 genannten Ausgangsstoffe
- Präparationen auf mikrobieller Basis
Genehmigte Grundstoffe der Europäischen Kommission Einschränkungen:
- kein Torf
- keine Inhaltsstoffe, bei denen der Abbau mit Umweltzerstörung einhergeht
- keine Inhaltsstoffe, die mit Hilfe Kinderarbeit abgebaut oder hergestellt wurden
- wenn möglich, sollten regionale Rohstoffe verwendet werden
Für Pflanzenhilfs- und Pflanzenstärkungsmittel maßgebliche Düngemittel und Bodenhilfsstoffe müssen den angeführten Kriterien für Düngemittel und Bodenhilfsstoffe entsprechen.
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Nützlinge und Mikroorgansimen können als biologischer Pflanzenschutz gegen Schädlinge und Krankheiten eingesetzt werden. Weiterhin können sie z.B. als Kompostierungshilfe, zur Bestäubung, zur Bodenverbesserung oder zur Pflanzenstärkung eingesetzt werden. Werden diese Organismen zum biologischen Pflanzenschutz verwendet, müssen sie zur Zertifizierung in Österreich auch bei der BAES registriert und zugelassen sein. Nützlinge und Mikroorganismen dürfen keine unannehmbaren negativen Auswirkungen und Risiken auf die Umwelt (unter besonderer Berücksichtigung einer allfälligen Einschleppung oder Ausbreitung invasiver Arten) haben.
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Biozide sind Mittel, die nicht an Pflanzen angewendet werden, sondern in der Regel auf Wegen und Terrassen, sowie im Haus- und Hygienebereich eingesetzt werden. Für die Bekämpfung (Ratten) oder Vertreibung (Maulwurf) von Lästlingen und Schädlingen gibt es durchaus auch naturfreundliche Produkte.
Sind die Wirkstoffe in den Bioziden auch als Pflanzenschutzmittel zugelassen, können sie zertifiziert werden, wenn sie dem Anhang II der EU-Bio-Verordnung (EG) 889/2008 oder den “Natur im Garten” Gütesiegel-Richtlinien entsprechen.
Darüber hinaus ist es möglich Biozide mit anderen Wirkstoffen zu zertifizieren, wenn sie einen Nutzen für den Naturgarten oder Grünraum haben und eine Anwendung sinnvoll ist (z.B. kein „Spinnenfrei“). Grundvoraussetzung ist hier aber, dass die Wirkstoffe, Synergisten und andere Zusatzstoffe natürlichen oder naturidentischen Ursprungs sind, und dass diese Mittel keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Natur haben.
Da es für Biozide derzeit keine offizielle Bio-Auszeichnung gibt, können diese nur mit dem "Natur im Garten" Gütesiegel ausgezeichnet werden, wenn ausnahmslos alle Inhaltsstoffe offengelegt werden.
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Ein wesentlicher Punkt für die naturnahe Gartenbewirtschaftung ist die Düngung. Sie erfolgt nach den Gesichtspunkten des ökologischen Landbaues und unterscheidet sich wesentlich zur Vorgehensweise in der konventionellen Bewirtschaftungsweise.
Die Grundlage für ein nachhaltig gesundes Pflanzenwachstum keine direkte Düngung mit wasserlöslichen Nährsalzen (Ausnahmen stellen biotaugliche Nährsalze dar, wie Kieserit und Löschkalk), sondern vielmehr eine harmonische Ernährung über die Aktivierung des Bodenlebens. Im Boden gebundene Nährstoffe werden durch ein aktives Bodenleben rasch umgesetzt und sind dann für die Kulturpflanzen verfügbar. Mikronährstoffdünger können ebenfalls sinnvoll sein und, wenn sie biotauglich nach Anhang II der EU-Bio-Verordnung (EG) 889/2008 sind, zertifiziert werden.
Eine ökologische Bewirtschaftung nutzt in erster Linie erneuerbare Ressourcen, die vor allem aus lokal organisierten Systemen stammen (Nutzung des eigenen Kompostes, Mist)
Sind die eigenen Ressourcen nicht im ausreichenden Maße verfügbar, werden nur Produkte verwendet, die mit den Zielen und Grundsätzen des ökologischen Anbaues vereinbar sind.
Für die Zertifizierung ist der Anhang I der VO (EG) 889/2008 („EU-Bio-Verordnung“) mit Einschränkungen maßgeblich. Einschränkungen ergeben sich z.B. aus den Kriterien von „Natur im Garten“.
„Natur im Garten“-zertifizierte Produkte müssen über die EU-Bio-Verordnung hinaus folgenden Kriterien entsprechen:
- kein Torf
- Mist aus ökologischer Tierhaltung ist erlaubt. Zusätzlich kann Mist aus konventioneller Landwirtschaft bei Raufutterverzehrern (Alpakas, Schafen, Ziegen, Pferden) in den Produkten erhalten sein. Mist aus konventioneller Landwirtschaft gewonnen von Schweinen, Geflügel, Rindern wird nicht zertifiziert.
- Rohphosphat ausschließlich mit einem Cadmiumgehalt von höchstens 75 mg/kg P2 O5 und wenn Verwendung auf Verpackung angegeben: Topfkultur, Hochbeete, Tomaten
ZUSATZ: alle bereits zertifizierten Gütesiegel-Produkte die Rohphosphat enthalten, können noch einmal mit der ursprünglichen Rezeptur verlängert und zertifiziert werden (Stand 2021)
- keine Dünger und Düngerinhaltsstoffe, bei denen der Abbau mit Umweltzerstörung einhergeht (z.B. südamerikanischer Guano)
- keine Dünger oder Düngerinhaltsstoffe, die mit Hilfe von Kinderarbeit abgebaut oder hergestellt wurden
- wenn möglich, sollten regionale Rohstoffe verwendet werden (z.B. Hornprodukte)
- die Verpackungen müssen frei von halogenierten organischen Materialien (PVC) sein, aus recyceltem oder zu recycelndem Kunststoff bestehen, und ein reduzierter Verpackungs-Materialaufwand ist anzustreben
- Holzaschen sind aufgrund der eventuell enthaltenen Schadstoffe (PAK und Schwermetalle) nicht zertifizierbar
- für Substrate und zur Bodenverbesserung eingesetzte Pflanzenkohlen sind erlaubt, wenn sie EBC (European Biochar Certificate) zertifiziert sind und den Grenzwerten der EBC Kategorie Bio entsprechen
- Für Substrate dürfen nur qualitätsgesicherte Komposte der Qualitätsklasse A + Anwendung finden.
- Werden Erden beigemischt, so ist eine Analyse gemäß ÖNORM S2210, sowie die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich.
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Im integrierten Pflanzenschutz sind vorbeugende Maßnahmen auch durch biotechnische und physikalische Maßnahmen durchführbar. In der Biotechnik wird der Reiz eines Schädlings genutzt, um ihn zu bekämpfen (z.B. Farbfallen oder Sexuallockstoffe). Der physikalische Pflanzenschutz ist schlicht eine Barriere (z.B. Gemüseschutznetz) oder ein Leimring gegen Schädlinge, die den Stamm hochkriechen.
Materialien und Verpackungen müssen frei von halogenierten organischen Materialien sein (PVC) und eine Gefährdung von Wildtieren durch Beschaffenheit des Produktes oder zweckdienlicher Verwendung (insbesondere Vögel durch Leim) sollte ausgeschlossen sein.
Sexualpheromone müssen der EU-Bio-Verordnung VO (EG) 889/2008 entsprechen und dürfen nur in Fallen und Spendern verwendet werden.
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Unter Gartenhilfen werden Produkte (Werkzeug, Hochbeete, Kompostierhilfen, Anzuchthilfen, Töpfe, Abdeckmaterialien, Mulchmaterialien, etc.) zusammengefasst, welche bei der ökologischen Bewirtschaftung des Gartens und der Grünräume sinnvoll und nützlich sind und das ökologische naturnahe Gärtnern fördern.
Nachwachsende Rohstoffe wie Holz- oder Pflanzenteile müssen aus heimischer Produktion oder nachhaltiger Bewirtschaftung (FSC) stammen.
Tropenholzprodukte können nicht mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden, auch wenn diese mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet sind.
Produkte aus nicht nachwachsenden Rohstoffen z.B. Kunststoff, können nur dann das „Natur im Garten“ Gütesiegel erhalten, wenn die Produktion aus nachwachsenden Rohstoffen im jeweiligen Einsatzgebiet nicht sinnvoll ist. Kunststoffprodukte sind bevorzugt aus Recyclingmaterial und ohne Lackierung mit Acryllack und diese Produkte können, wenn diese das ökologische Gärtnern fördern, mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden.
Bewertet wird die hochwertige Verarbeitung für einen langen Einsatz des Produktes.
In diesem Bereich gilt es im Besonderen, dass ein Produzent keinen, wie auch immer gearteten Anspruch auf die Verleihung des „Natur im Garten“ Gütesiegel hat. In Fällen von Produkten mit jetzt von "Natur im Garten" noch nicht bekannten Möglichkeiten und/oder Materialien wird eine „Natur im Garten“ - Fachjury über die Verleihung des Gütesiegels entscheiden.
Materialien, die zertifiziert werden, z.B. Cortenstahl, da langlebiges Material.
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Die Erstellung von Kriterien für Produkte, die für die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen, sowie zur Regenwassersammlung genutzt werden, ist sehr schwierig. Plastik ist in nahezu allen Produkten mehr oder weniger enthalten, und das sehr problematische PVC ist sogar immer noch Standard bei Gartenschläuchen und Wasserkupplungen. Gerade deshalb möchte „Natur im Garten“ mit der Zertifizierung von Bewässerungsprodukten aus unproblematischen Materialien ein Zeichen setzen, um Plastik im Garten weitgehend vermeiden zu können.
"Natur im Garten" zertifiziert hier ausschließlich
- Produkte, die in ihrer Grundgesamtheit zu 100% Naturstoffe oder kompostierbare Materialien enthalten.
- Die Vermeidung von PVC und anderen halogenierten Kunststoffen ist unabdingbar.
- Lediglich Verbrauchsteile, wie Dichtungen, Anschlüsse und Regler, elektronische Bauteile und deren Schutzkästen, sowie wichtige Bauteile geringerer Prozentzahl zum Gesamtgewicht des Produkts, können nicht- oder schwerer recycelbare Materialien enthalten.
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Das „Natur im Garten“-Gütesiegel garantiert Pflanzen aus umweltfreundlicher Produktion nach EU-Bio-Standards sowie den eigenen „Natur im Garten“ Kriterien. Zertifiziert werden nur samenfeste, ökologisch wertvolle, nicht invasive Arten – bei Wildpflanzen mit gesicherter, regionaler Herkunft. Torf wird möglichst vermieden (max. 30 %), der Pflanzenschutz erfolgt ausschließlich mit biologisch zugelassenen Mitteln. Herkunft und Anwendungsregion sind klar gekennzeichnet, verwendete Materialien werden recycelt oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Ziel ist der Schutz von Natur, Boden und regionaler Artenvielfalt.
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Das „Natur im Garten“-Gütesiegel für Pflanzen und Stecklinge steht für umweltfreundliche, torffreie Produktion nach EU-Bio-Standards sowie den eigenen „Natur im Garten“ Richtlinien. Zertifiziert werden nur Jungpflanzen aus biologischer Landwirtschaft und ökologisch wertvollen Arten – bei Wildpflanzen mit gesicherter, regionaler Herkunft. Nutzpflanzen stammen aus samenfestem, gentechnikfreiem Saatgut, invasive Arten sind ausgeschlossen. Pflanzenschutz erfolgt ausschließlich mit biologisch zugelassenen Mitteln, ohne Chemie, Wachstumsregulatoren oder gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Düngemittel, Pflanzenkohle und Saatgut müssen nachhaltig, zertifiziert und umweltverträglich sein. Verpackungen, Töpfe und Zubehör bestehen, wenn möglich, aus kompostierbaren oder recycelten Materialien auf jeden Fall jedoch sind sie frei von schädlichen Kunststoffen. Herkunft und Artenspektrum werden klar gekennzeichnet – Ziel ist der Schutz von Boden, Umwelt und regionaler Artenvielfalt.
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